Der Antragstellerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 30. November 2020 gewährt.
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin werden die Beschlüsse der 16. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 30. November 2020 und des Amtsgerichts Oldenburg vom 3. April 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht - Insolvenzgericht - zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 500 € festgesetzt.
I.
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