Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.04.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg abgeändert.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Limburg vom 26.4.2010 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger zu tragen, mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten entstandenen Kosten. Diese hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|