Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.05.2020 –
Die Vollziehung des Rückforderungsbescheids vom 23.08.2019 wird rückwirkend ab Fälligkeit bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids.
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