Konzerninsolvenzverfahren

Autor: Lissner

Zielsetzung

Verweisungsmöglichkeit

Mit Gesetz vom 13.04.2017 (BGBl I, 866) wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen besser aufeinander abgestimmt werden können. Dazu wird eine (fakultative) Gerichtsstandsregelung geschaffen, die es ermöglicht, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für den Fall, dass Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden, wird die Möglichkeit einer Verweisung an ein einziges Gericht eröffnet. Diese Zuständigkeitskonzentration wird durch eine einheitliche Richterzuständigkeit ergänzt. Bislang wurde hiervon jedoch wenig Gebrauch gemacht. Anscheinend werden die Gruppenstandorte wenig angenommen.

Koordinationsverfahren