OLG Celle - Urteil vom 30.10.2013
9 U 79/13
Normen:
BGB § 177 Abs. 2; GmbHG § 15; InsO § 81;
Fundstellen:
ZVI 2014, 180
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 10.04.2013

Rechte des Treuhänders bei Veräußerung ihn nicht bekannter GmbH-Anteile des Insolvenzschuldners

OLG Celle, Urteil vom 30.10.2013 - Aktenzeichen 9 U 79/13

DRsp Nr. 2014/8052

Rechte des Treuhänders bei Veräußerung ihn nicht bekannter GmbH-Anteile des Insolvenzschuldners

Verschweigt ein Anteilsinhaber dem Treuhänder im eigenen Verbraucherinsolvenzverfahren die Innehabung von GmbH-Anteilen, so kann der Treuhänder die Veräußerung derselben genehmigen und so den Kaufpreis beanspruchen, auch wenn die Anteile zwischenzeitlich wertlos geworden sind.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. April 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 177 Abs. 2; GmbHG § 15; InsO § 81;

Gründe:

I.