Autor: Riedel |
Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanOInsFoG v. 22.12.2020 - BGBl I, 3256) wurde mit dessen Art.
Mit dem StaRUG werden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (ABl L 172 v. 26.06.2019, 18) zum präventiven Restrukturierungsrahmen (Art. 4-19 der Richtlinie) umgesetzt.
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