AG Ludwigshafen a. Rhein, - Vorinstanzaktenzeichen IK 2/99
Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren; schuldhafte Fristversäumung
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.06.2001 - Aktenzeichen 3 W 52/01
DRsp Nr. 2001/13163
Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren; schuldhafte Fristversäumung
»1. Weist das Landgericht den Antrag des Insolvenzschuldners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde zurück, ist hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen (Erst-)Beschwerde statthaft (Anschluss an OLG Brandenburg ZinsO 2001, 75).2. Zur schuldhaften Versäumung der Beschwerdefrist bei mehrwöchigem Auslandsaufenthalt.«