FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 01.12.2005
2 K 174/04
Normen:
AO § 69 § 191 ; InsO § 92 § 129 ; EStG § 38 Abs. 3 Satz 1 § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 321

Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2005 - Aktenzeichen 2 K 174/04

DRsp Nr. 2006/1285

Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

Zur Haftung für Steuern (Lohnsteuer, Umsatzsteuer), wenn eine nach steuerrechtlichen Vorschriften gebotene Steuerzahlung gleichzeitig eine nach insolvenzrechtlichen Vorschriften der § 130 ff InsO anfechtbare Handlung darstellt.

Normenkette:

AO § 69 § 191 ; InsO § 92 § 129 ; EStG § 38 Abs. 3 Satz 1 § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Klägerin als Haftungsschuldnerin.

Die Klägerin ist seit 22. April 1991 Geschäftsführerin der ... GmbH (GmbH). Zu weiteren Geschäftsführern sind der kaufmännische Angestellte A und der technische Angestellte B bestellt worden. Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Die Klägerin ist von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) befreit. Das Stammkapital von 50.000 DM wird zu 91,4 % von der Klägerin gehalten. Die GmbH schuldete nach dem Stand vom 07. Mai 2003 folgende Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis:

Umsatzsteuer 2/2003 10.817,13 EUR 108,00 EUR Säumniszuschläge

Umsatzsteuer 1/2003 71,50 EUR Säumniszuschläge

Lohnsteuer 3/2003 3.251,21 EUR 32,50 EUR Säumniszuschläge

Lohnsteuer 2/2003 3.216,02 EUR 64,00 EUR Säumniszuschläge

Lohnsteuer 1/2003 2,00 EUR Säumniszuschläge

ev. Kirchenlohnsteuer 3/2003 87,71 EUR