Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. März 2015 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 300.000 € festgesetzt.
I.
Die Schuldnerin wendet sich gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen.
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