BGH - Beschluß vom 13.12.2007
IX ZB 40/07
Normen:
InsO § 290 ;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 02.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 1069/06
AG Chemnitz, vom 07.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1210 IN 1141/00

Verkürzung der Laufzeitabtretung

BGH, Beschluß vom 13.12.2007 - Aktenzeichen IX ZB 40/07

DRsp Nr. 2008/1102

Verkürzung der Laufzeitabtretung

Eine Verkürzung der Laufzeit der Abtretung ist rechtlich nicht vorgesehen (BGH- IX ZR 9/04 - 23.07.2004; BGH - XI ZB 72/06 - 11.10.2007).

Normenkette:

InsO § 290 ;

Gründe:

I. Am 14. Juni 2000 beantragte die Schuldnerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen und die Erteilung von Restschuldbefreiung. Daraufhin eröffnete das Insolvenzgericht am 28. Juni 2000 das Insolvenzverfahren und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Mit Formularerklärung vom 5. Juli 2000 erklärte die Schuldnerin die Abtretung ihrer künftigen Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder gleichgestellter Bezüge für die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Insolvenzverfahrens.