Bestellung und Entlassung des Insolvenzverwalters

Autor: Lissner

Allgemeines

Der Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens, seine Auswahl und Bestellung eine Art "Schicksalsfrage" für das einzelne Insolvenzverfahren. Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist. Die Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen kann dabei auf bestimmte Verfahren beschränkt werden (beispielsweise Regel- oder nur Verbraucherinsolvenz). Die erforderliche Unabhängigkeit wird dabei (seit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz: ESUG) nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Person vom Schuldner oder von einem Gläubiger vorgeschlagen worden ist oder den Schuldner vor dem Eröffnungsantrag in allgemeiner Form über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen beraten hat.

Fachanwalt