BGH - Urteil vom 12.05.2022
IX ZR 71/21
Normen:
BGB § 362 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 1473
BB 2022, 1999
DB 2022, 1569
DZWIR 2023, 162
MDR 2022, 1243
NJW 2022, 2619
NZI 2022, 649
WM 2022, 1221
ZIP 2022, 1283
ZInsO 2022, 1454
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 11.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 310 O 156/18
OLG Hamburg, vom 28.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen U 18/20

Wiederbegründung des Kaufpreisanspruch bei Rückbelastung des Verkäuferkontos

BGH, Urteil vom 12.05.2022 - Aktenzeichen IX ZR 71/21

DRsp Nr. 2022/9043

Wiederbegründung des Kaufpreisanspruch bei Rückbelastung des Verkäuferkontos

Entfällt die aufgrund einer SEPA-Basislastschrift erfolgte Gutschrift auf dem Gläubigerkonto infolge eines Erstattungsverlangens des Zahlungsschuldners und kommt es zu einer entsprechenden Rückbelastung des Gläubigerkontos, kann der Zahlungsgläubiger seinen Zahlungsschuldner aus der ursprünglichen Forderung auf Zahlung in Anspruch nehmen (Anschluss BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269). In der Insolvenz des Zahlungsgläubigers kann dessen Insolvenzverwalter diesen Zahlungsanspruch aus der ursprünglichen Forderung auch dann geltend machen, wenn das Konto des Zahlungsgläubigers zum Zeitpunkt des Erstattungsverlangens debitorisch geführt worden ist und der dem Kreditinstitut des Zahlungsgläubigers zustehende Ausgleichsanspruch nur eine Insolvenzforderung darstellt.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 14a. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. April 2021 aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 11. Juni 2020 wird zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Klägers und die Kosten des Rechtstreits, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette: