Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2, die diese selbst trägt.
Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 60.000 €.
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