I.
Die Insolvenzschuldnerin (fortan: Schuldnerin), die Restschuldbefreiung beantragt hat, ist als Zahnärztin in eigener Praxis tätig. Die weitere Beteiligte zu 2 (fortan: Verwalterin) hat einen Insolvenzplan vorgelegt, nach dem alle Insolvenzgläubiger der Schuldnerin die zur Tabelle festgestellten Forderungen vollständig erlassen. Sie erhalten für die Dauer von drei Jahren "aus den erwirtschafteten Überschüssen der Praxis eine Quote ausgezahlt". Dadurch soll eine Quote von etwa 9,28 % erreicht werden, während die voraussichtliche Befriedigungsquote im Regelinsolvenzverfahren 2,77 % beträgt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|