Die Beteiligten streiten um die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zu einem von dem Schuldner mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegten und später mehrfach abgeänderten Schuldenbereinigungsplan. Der Schuldner ist Rechtsanwalt und Notar mit einer Einzelpraxis von geringem Umfang. Die Umsatz- und Gewinnzahlen liegen einem vom Amtsgericht eingeholten Sachverständigengutachten zufolge unter der durch die Abgabenordnung gezogenen Grenze für sog. Kleinunternehmer. Die von dem Schuldner angegebenen Gesamtverbindlichkeiten, die überwiegend aus umfangreichen Immobiliengeschäften herrühren, betragen 25.600.000 DM. Vier Monate vor Antragstellung hat der Schuldner Immobilien zu einem Gesamtkaufpreis von 8,7 Millionen DM an seine Frau und seinen Sohn veräußert.
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