I. Das Finanzamt Göttingen hat durch Schriftsatz vom 19. Juli 2004 beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zu eröffnen. In dem Antragsverfahren ist der Beteiligte zu 2 (nachfolgend: Beteiligter) von dem Amtsgericht Göttingen zunächst zum Sachverständigen und später zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Da sich der Schuldner trotz mehrfacher Aufforderung nicht mit dem Beteiligten in Verbindung gesetzt hat und auch zu einem gerichtlichen Anhörungstermin nicht erschienen ist, hat das Amtsgericht Göttingen durch Beschluss vom 9. September 2004 gegen ihn Haftbefehl angeordnet.
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