Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren
BGH, Urteil vom 23.10.2003 - Aktenzeichen IX ZR 165/02
DRsp Nr. 2003/16065
Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren
»a) Geht der Gläubiger im Feststellungsverfahren nach § 179InsO von dem angemeldeten Rückzahlungsanspruch aus Wandelung auf die Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens über, so ist die Klage unzulässig, wenn die neue Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurde (im Anschluß an BGH, Urt. v. 27. September 2001 - IX ZR 71/00, WM 2001, 2180).b) Eine allgemeine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung eines unbezifferten Insolvenzanspruchs ist unzulässig.«