OLG Celle - Beschluss vom 06.11.2000
2 W 109/00
Normen:
InsO § 7 § 99 ;
Fundstellen:
InVo 2001, 92
OLGReport-Celle 2001, 84
ZInsO 2000, 684
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 300/00
AG Syke, - Vorinstanzaktenzeichen 15 IN 116/99

Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2000 - Aktenzeichen 2 W 109/00

DRsp Nr. 2004/7903

Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

1. Hat das Beschwerdegericht sich mit den Gründen für die Anordnung einer Postsperre auseinander gesetzt, so kommt die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in Betracht, da die Entscheidung lediglich noch im Einzelfall zu überprüfen ist. 2. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bedeutet in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall, der nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs kommt die Möglichkeit der Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zur Selbstkorrektur gibt.

Normenkette:

InsO § 7 § 99 ;

Gründe:

I.