§ 1 a UKlaG
Stand: 08.10.2023
zuletzt geändert durch:
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 272
Abschnitt 1 Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

§ 1 a UKlaG Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

§ 1 a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

UKlaG ( Unterlassungsklagengesetz )

Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271 a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.