§ 10 StGB
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt Das Strafgesetz
Erster Titel Geltungsbereich

§ 10 StGB Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende

§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende

StGB ( Strafgesetzbuch )

Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.