Buch 4 Familienrecht Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe Titel 6 Eheliches Güterrecht Untertitel 2 Vertragliches Güterrecht Unterkapitel 3 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten
§ 1466 Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last.