(1) Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 23a, § 23b und § 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. (2) Der Klageantrag muss auch enthalten:1. den Wortlaut der beanstandeten Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; 2. die Bezeichnung der Art der Rechtsgeschäfte, für die die Bestimmungen beanstandet werden.