§ 185 AO
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Wachstumschancengesetz, BGBl. I Nr. 108
VIERTER TEIL Durchführung der Besteuerung
DRITTER ABSCHNITT Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
3. Unterabschnitt Zerlegung und Zuteilung

§ 185 AO Geltung der allgemeinen Vorschriften

§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

AO ( Abgabenordnung )

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.