§ 21 (weggefallen) BauGB
Stand: 20.12.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, BGBl. I Nr. 394
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung
Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen

§ 21 (weggefallen) BauGB Baugesetzbuch

§ 21 (weggefallen)

BauGB ( Baugesetzbuch )