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1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 01.04.1977 in Kraft. 2§ 14 Abs. 2, § 26 und § 27 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. 3 § 23 Abs. 2 Nr. 1a und 1b tritt mit Ablauf des 31.12.2002 außer Kraft.