Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz), BGBl. I 2001 S .1149
Teil III. Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau Erster Abschnitt. Allgemeine Förderungsvorschriften Sechster Titel. Bewilligung der öffentlichen Mittel durch die Bewilligungsstelle