§ 60 II. WoBauG
Stand: 19.06.2001
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz), BGBl. I 2001 S .1149
Teil III. Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau
Zweiter Abschnitt. Sondervorschriften zur Förderung der Bildung von Einzeleigentum
Zweiter Titel. Öffentlich geförderte Kleinsiedlungen

§ 60 II. WoBauG Fachliche Beratung des Kleinsiedlers bei Bewirtschaftung

§ 60 Fachliche Beratung des Kleinsiedlers bei Bewirtschaftung

II. WoBauG ( Wohnungsbau- und Familienheimgesetz )

Der Kleinsiedler soll sich bei der Bewirtschaftung der Kleinsiedlung fachlich beraten lassen.