§ 62 II. WoBauG
Stand: 19.06.2001
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz), BGBl. I 2001 S .1149
Teil III. Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau
Zweiter Abschnitt. Sondervorschriften zur Förderung der Bildung von Einzeleigentum
Dritter Titel. Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen

§ 62 II. WoBauG (weggefallen)

§ 62 (weggefallen)

II. WoBauG ( Wohnungsbau- und Familienheimgesetz )