§ 8 AGBG
Stand: 29.06.2000
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Erster Abschnitt. Sachlich-rechtliche Vorschriften
2. Unterabschnitt. Unwirksame Klauseln

§ 8 AGBG Schranken der Inhaltskontrolle

§ 8 Schranken der Inhaltskontrolle

AGBG ( AGB-Gesetz )

Die § 9 bis § 11 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden.