1. Allgemeines

Autoren: Griebel/Wiek

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Soweit ein Mietverhältnis nicht nach den vorstehenden Ausführungen als Wohnraummietverhältnis i.S.d. §§  549 -577a BGB zu qualifizieren ist, finden die Wohnraummietrechtsvorschriften nur über §  578 BGB Anwendung. Die Aufzählung der dortigen Normen ist abschließend, ihre Abdingbarkeit wird durch die Nennung in §  578 BGB nicht berührt.1)

1)

Knops in Herrlein/Knops/Spiegelberg, §  578 BGB Rdn. 6.