Wird eine Vorerfassung des Verbrauchs gem. § 5 Abs. 2HeizkV durchgeführt oder kann der Verbrauch aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist dies nach der HeizkV bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.