1. Allgemeines

Autor: Emmert

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§ 2 BetrKV hat die frühere Anlage 3 zu § 27 der II. BV abgelöst. Die Vorschrift gilt unmittelbar für öffentlich geförderten Wohnraum. Auf preisfreie Mietverhältnisse findet sie über § 556 Abs. 1 Satz 3 BGB Anwendung.1)


1)

Lehmann-Richter in Schmidt-Futterer, § 556 Rdn. 12.