Autoren: Thanner/Wiek |
Hat der Vermieter wegen einer Vertragsverletzung des Mieters fristlos gekündigt, so kann er Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die Kündigung entsteht.1) Die Berechtigung, Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB zu verlangen, wird durch die Kündigung aus wichtigem Grund nicht berührt (§ 314 Abs. 4 BGB).
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