Autor: Emmert |
Voraussetzung für den Eintritt der Mietanpassung ist zunächst der Eintritt der Veränderung der Bezugsgröße. Ob eine solche Veränderung eingetreten ist, kann anhand des monatlich vom Statistischen Bundesamt erstellten und etwa zur Mitte des Folgemonats veröffentlichten Lebenshaltungsindexes überprüft werden.
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