Autor: Emmert |
Gemäß § 1 Abs. 1 UStG unterliegen Umsätze grundsätzlich der Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausnahmsweise nach Maßgabe der §§ 4, 4a, 4b, 5 UStG steuerfrei sind. Zu den steuerbefreiten Umsätzen gehören gem. § 4 Nr. 12a UStG auch Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, also für die Vermietung und Verpachtung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten.1) Schließlich sind auch Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen, steuerfrei.
Was unter "Grundstück" i.S.v. § 4 Nr. 12 UStG zu verstehen ist, ergibt sich aus den
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