1. Indizien für ein geringes Angebot

Autor: Emmert

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Dem Vorliegen eines Zweckentfremdungsverbots in der betreffenden Gemeinde, deren Aufnahme in eine Liste der Gemeinden mit erhöhten Wohnungsbedarf oder eine erhöhte Anfrage von Wohnungssuchenden beim jeweiligen Wohnungsamt, kommt nach Ansicht des BGH keine Indiz- oder Anscheinsbeweiswirkung zu.3)

Allgemein geht der BGH davon aus, dass eine Beweiserleichterung in Gestalt eines Anscheinsbeweises oder einer Vermutung zugunsten des Mieters im Zusammenhang mit der Berufung auf ein geringes Angebot i.S.d. § 5 WiStG weder geboten noch gerechtfertigt ist.4)


3)

BGH vom 28.01.2004 - VIII ZR 190/03, WuM 2004, 294.

4)

BGH, aaO.