Autor: Emmert |
Gemäß Art. 1 Abs. 1 und 2 DSGVO dient die DSGVO dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Nicht vom Schutzbereich der DSGVO erfasst werden damit die Daten juristischer Personen, wie etwa Kapitalgesellschaften.
Achtung: Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Wohnraum- oder um ein Geschäftsraummietverhältnis handelt, solange der Mieter eine natürliche Person ist.
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