Autor: Emmert |
Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zu den einzelnen Mietsicherheiten kann auf § 16 Rdn. 1 ff. verwiesen werden. Nicht alle möglichen Formen der Mietsicherheit spielen in der gewerbemietrechtlichen Praxis jedoch eine gleichermaßen wichtige Rolle. Nachfolgend werden die gewerbemietrechtlichen Besonderheiten dargestellt.
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