1. Zeitmoment

Autor: Emmert

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Voraussetzung der Verwirkung ist zunächst das sogenannte Zeitmoment, also der Ablauf einer Zeitspanne zwischen Eintritt der Fälligkeit und Geltendmachung des Anspruchs aber vor Eintritt der Verjährung.1)

Allerdings genügt der bloße Zeitablauf allein nicht, um für den Verpflichteten einen schützenswerten Vertrauenstatbestand zu schaffen. Vielmehr steht es jedem Berechtigten frei, bei der Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte die durch Vertrag oder Gesetz bestimmten Fristen voll auszunutzen.2)


1)

BGH vom 29.02.1984 - VIII ZR 310/82, NJW 1984, 1684.

2)

Grüneberg/Grüneberg, aaO., Rdn. 87.