10. Prozessuales

Autor: Emmert

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Der Klageantrag ist nach Herausgabe der Mietsache gerichtet auf Duldung der Wegnahme, nicht auf Herausgabe.40)

Demontage- und Transportkosten gehen also zu Lasten des Mieters.

Der Streitwert wird gem. § 6 ZPO bestimmt nach dem - i.d.R. geringeren - Verkehrswert, den die Sachen nach ihrer Trennung vom Gebäude haben; die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sind nicht zu berücksichtigen.41)


40)

BGH, NJW 1981, 2564.

41)

BGH vom 12.06.1991 - XII ZR 30/91, WuM 1991, 562.