2. Contractingvertrag und WärmeLV

Autor: Emmert

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Die auf Grundlage des § 556c Abs. 3 BGB erlassene und zum 01.07.2013 in Kraft getretene "Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (Wärmelieferverordnung - WärmeLV)" vom 07.06.20134)

trifft in den §§ 1 - 7 WärmeLV u.a. Regelungen zu Form und Inhalt des Wärmelieferungsvertrags, die zu beachten sind, soweit der Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses abgeschlossen wird und die auf seiner Grundlage anfallenden Wärmelieferungskosten gem. § 556c BGB auf den Mieter umgelegt werden sollen. Gemäß § 6 WärmeLV gilt auch für diese Verträge grundsätzlich die AVB\FernwärmeV, soweit sich aus der WärmeLV nichts anderes ergibt. Gemäß § 7 WärmeLV sind die §§ 1 - 7 WärmeLV zwingendes Recht.

a) Form

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