2. Einzelfälle der Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (Kündigungsrecht ja/nein)

Autoren: Thanner/Wiek

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- Lärmbelästigungen durch Gewerbebetriebe und Gaststätten in einer Innenstadtlage: nein (sind als ortsüblich hinzunehmen)9)

- Lärmbelästigungen durch einen Wohnungsnachbarn über mehrere Monate hinweg, durch die häufig der Nachtschlaf gestört wird: ja10)

- Wohnung ist wegen Durchfeuchtung unbewohnbar: ja11)

- Schimmelpilzbildung in beträchtlichem Umfang: ja12)

- Schimmelpilzbildung wegen Restfeuchtigkeit aus der Bauphase: ja, wenn aufgrund einer Allergie gegen Hausstaubmilben von einer erheblichen Gesundheitsgefährdung auszugehen ist13)

- Bauseitsbedingt erhöhte Formaldehydkonzentration in der Raumluft: ja14)

- Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Holzschutzmittel in der Holzdecke der Mietwohnung: ja15)

- Umweltgifte in der Raumluft, die aus dem vom Vermieter verwendeten Baumaterial ausströmen: ja16)

- Erheblicher Befall der Wohnung mit Kellerasseln: ja17)