2. Gefährdung der Mietsache

Autoren: Thanner/Wiek

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Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn die Mietsache durch die Sorgfaltspflichtverletzung bereits geschädigt worden ist oder der Eintritt eines Schadens droht.8)

Beispiele sind etwa das Unterlassen von Vorsichtsmaßnahmen gegen Frost (Mieter stellt Heizkörper bei Frost ab), die wiederholte Verursachung von Wasserschäden, die Nichtdurchführung von vertraglich übernommenen Instandhaltungsmaßnahmen oder die Lagerung gefährlicher Stoffe in den Mieträumen.9)


8)

Streyl in Schmidt-Futterer, § 543 Rdn. 127.

9)

Sternel, Mietrecht aktuell, Rdn. IV 392.