2. Heilung des Formmangels durch salvatorische Klauseln?

Autoren: Griebel/Wiek

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Vereinbarungen, wonach bei Ungültigkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen der Vertrag im Übrigen wirksam bleibt (Erhaltungsklauseln) und die Parteien sich zur Ersetzung der unwirksamen Klausel durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende, rechtlich gültige Vereinbarung verpflichten (Ersetzungsklauseln)5)

, beinhalten keinen Anspruch auf Nachholung der Schriftform.6) Eine sogenannte mietvertragliche , dass die Parteien wechselseitig verpflichtet sind, auf Verlangen der anderen Partei die Schriftform nachzuholen, sofern ein Schriftformmangel besteht, ist vollständig unwirksam. Die Unwirksamkeit gilt nicht nur im Verhältnis gegenüber einem Erwerber, der nach §  Abs.  in das Mietverhältnis eingetreten ist, sondern auch im Verhältnis zwischen den Parteien des Ursprungsvertrags. Eine unwirksame Schriftformheilungsklausel hindert für sich genommen daher weder einen Erwerber noch die Parteien des Ursprungsvertrags, einen nicht formgerechten Mietvertrag wegen eines Schriftformmangels zu kündigen.