2. Tauglichkeitsbeeinträchtigung

Autor: Emmert

a) Grundsätze

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Nach dem "subjektiven Fehlerbegriff" liegt ein Mangel vor, wenn der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch beeinträchtigt ist.

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Danach ist ein Fehler jede dem Mieter ungünstige Abweichung der aktuellen Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten oder (mangels auch konkludenter Vereinbarung2)

) gewöhnlichen Soll-Beschaffenheit.3)

Praxistipp:

Die bei einer Mietsache für eine konkludent getroffene Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Einigung kommt nicht schon dadurch zustande, dass dem Vermieter eine bestimmte Beschaffenheitsvorstellung des Mieters bekannt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.4)

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