Autor: Emmert |
Nach dem "subjektiven Fehlerbegriff" liegt ein Mangel vor, wenn der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch beeinträchtigt ist.
Danach ist ein Fehler jede dem Mieter ungünstige Abweichung der aktuellen Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten oder (mangels auch konkludenter Vereinbarung2)) gewöhnlichen Soll-Beschaffenheit.3)
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