Autor: Emmert |
Von den Mietvertragsparteien getroffene Vereinbarungen können entweder direkt oder indirekt zum Ausschluss einzelner oder aller Mieterhöhungsmöglichkeiten während einer bestimmten Zeit oder sogar während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses führen. Derartige Vereinbarungen können sowohl zu Beginn als auch während der Laufzeit des Mietverhältnisses getroffen werden.
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