2. Vom Mieter eingebrachte Gegenstände

Autor: Emmert

4

Das Vermieterpfandrecht entsteht, sobald der Mieter vor oder während eines bestehenden Miet- oder Pachtverhältnisses Gegenstände in die gemieteten Räume bzw. auf das gemietete Grundstück bringt. Die Einbringung muss bewusst und zielgerichtet geschehen und darf nicht nur vorübergehend sein.1)

Vorübergehend ist z.B. die Aufbewahrung von Gegenständen für Dritte in den Mieträumen.2)

Praxistipp:

Der Bargeldbestand in der Tageskasse gilt nach Auffassung des OLG Braunschweig als nur vorübergehend eingebracht.3)