Autor: Emmert |
Das Vermieterpfandrecht entsteht, sobald der Mieter vor oder während eines bestehenden Miet- oder Pachtverhältnisses Gegenstände in die gemieteten Räume bzw. auf das gemietete Grundstück bringt. Die Einbringung muss bewusst und zielgerichtet geschehen und darf nicht nur vorübergehend sein.1) Vorübergehend ist z.B. die Aufbewahrung von Gegenständen für Dritte in den Mieträumen.2)
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|