Autor: Emmert |
Der Vermieter muss Mietinteressenten den Energieausweis im Original oder als Kopie spätestens bei der Besichtigung, jedenfalls aber auf Verlangen vorlegen, §
1) | Flatow, NZM 2008, |
Kommt es aber zum Vertragsabschluss, hat der Vermieter oder Immobilienmakler dem Mieter den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben, §
Praxistipp:Im bereits laufenden Mietverhältnis besteht überhaupt keine Vorlageverpflichtung! |
Bei der Vorlagepflicht handelt es aber sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Vermieters, deren Missachtung zwar bußgeldbewehrt ist, die aber keinen zivilrechtlichen Anspruch des potentiellen Mieters auf Vorlage des Energieausweises begründet.2)
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|