2. Zeitpunkt der Maßnahme

Autor: Emmert

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Der Vermieter muss die Maßnahme nach Beginn des Mietverhältnisses durchgeführt haben. Vor Beginn des Mietverhältnisses durchgeführte Modernisierungen berechtigen nicht zur Mieterhöhung nach § 559 BGB, der Vermieter kann sie vielmehr nur bei der Festlegung der Neuvertragsmiete berücksichtigen.11)

Dies gilt auch dann, wenn die Arbeiten bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht abgeschlossen waren.12)

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Beim Übergang von preisgebundenem zu preisfreiem Wohnraum kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme an. Soweit bei Beendigung der Arbeiten die Vorschriften der NMW und der noch galten, muss der Vermieter auf diese zurückgreifen. Er kann nicht bis zum Ablauf der Preisbindung warten, um dann die Miete nach Maßgabe des §  zu erhöhen. Wurde die Maßnahme nach Ablauf der Preisbindung beendet, gilt §  .