Autoren: Özdemir/Wiek |
Eine besondere gesetzliche Bestimmung über Schönheitsreparaturen gibt es nur für preisgebundenen Wohnraum in §
Sie lautet folgendermaßen:
Hier ist zu ergänzen, dass anstelle des Streichens der Fußböden mittlerweile das Reinigen der Teppichböden getreten ist.6)
§
Dennoch ist es wohl allgemeine Meinung, dass sich der in einem preisfreien Wohnraummietvertrag verwendete Terminus "Schönheitsreparaturen" nach der Definition des §
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